Hinweisgeber-System – was verbirgt sich dahinter?
Hinweisgeber sind für den Erhalt einer offenen und transparenten Gesellschaft besonders wichtig, da sie den Mut aufbringen, Missstände aufzudecken. Um Hinweisgebern eine Möglichkeit zu bieten, Hinweise vertraulich zu melden und sicheren Schutz vor negativen Konsequenzen zu haben, wurde eine Hinweisgeber-Plattform eingerichtet. Neben dem umfassenden Schutz der Identität des Hinweisgebers, bietet das webbasierte Hinweisgebersystem eine einfache Bedienbarkeit sowie die Möglichkeit, anonym einen Dialog mit dem Compliance-Officer zu führen und Rückfragen zu stellen.
Schwarzmüller-Hinweisgeber Plattform
Hinweisgeber („Whistleblower“) haben Schutz vor Repressalien wie Suspendierung, Kündigung, Herabstufung oder vergleichbare Maßnahmen laut EU-Richtlinie 2019/1937 („EU-Whistleblowing-Richtlinie“), sofern die Meldung dem sachlichen sowie persönlichen Anwendungsbereich der EU-Richtlinie 2019/1937 unterliegt und der Hinweisgeber hinreichend Grund zur Annahme hat, dass seine Meldung über Verstöße des Unionsrechts der Wahrheit entspricht. Hinweisgeber, welche böswillig und willentlich falsche oder irreführende Meldungen oder unbegründete Anschuldigungen erstatten, haben keinen Schutz vor Repressalien und kann solch eine Meldung als Straftat zB Verleumdung qualifiziert werden.
Die nachgenannten Meldekanäle dienen nicht als Ombudsstelle für Reklamationen oder Beanstandungen.
Wir regen an Ihre Kontaktdaten bei Ihrer Meldung zu nennen, damit offene Fragen geklärt werden können. Die Vertraulichkeit Ihrer Daten ist gewährleistet. Sollten Sie jedoch eine anonyme Meldung bevorzugen, schützt die implementierte Schwarzmüller-Hinweisgeber Plattform Ihre Identität. Die inhaltliche Bearbeitung Ihrer Meldung erfolgt durch die Compliance Beauftragte. Ihr Bericht wird vertraulich behandelt. Bei Berichterstattung gemäß EU-Richtlinie 2019/1937 kommt der Hinweisgeberschutz zur Anwendung. Sie werden angehalten, nur solche Informationen weiterzugeben, von deren Richtigkeit Sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind.
Ihnen stehen nachstehende Meldekanäle zur Verfügung. Schwarzmüller Mitarbeiter können die bisherigen Meldewege nach wie vor nutzen und allfällige Bedenken unmittelbar Ihren Vorgesetzten melden.
Zum Meldekanal über die Schwarzmüller-Hinweisgeber Plattform:
- Meldekanal für Deutschland
- Meldekanal für Österreich
- Meldekanal für Rumänien
- Meldekanal für Tschechien
- Meldekanal für Ungarn
- Meldekanal für Hüffermann
- Meldekanal für alle übrigen Länder