{"id":50406,"date":"2024-05-31T16:17:21","date_gmt":"2024-05-31T14:17:21","guid":{"rendered":"https:\/\/schwarzmueller.com\/?page_id=50406"},"modified":"2025-05-26T07:02:39","modified_gmt":"2025-05-26T05:02:39","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/schwarzmueller.com\/de\/info-und-kontakt\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<section  class='av_textblock_section av-vjna4z-ac3e59bf0cbbc09fee358efdb3b612ce '   itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock sch-breadcrumb'  itemprop=\"text\" ><div class=\"breadcrumb breadcrumbs avia-breadcrumbs\"><div class=\"breadcrumb-trail\" ><span class=\"trail-before\"><span class=\"breadcrumb-title\">Du bist hier:<\/span><\/span> <span  itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/BreadcrumbList\" ><span  itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/ListItem\" itemprop=\"itemListElement\" ><a itemprop=\"url\" href=\"https:\/\/schwarzmueller.com\/de\/\" title=\"Schwarzm\u00fcller\" rel=\"home\" class=\"trail-begin\"><span itemprop=\"name\">Startseite<\/span><\/a><span itemprop=\"position\" class=\"hidden\">1<\/span><\/span><\/span><\/div><\/div>\n<\/div><\/section>\n<\/div><\/div><\/div><!-- close content main div --><\/div><\/div><div id='av_section_1'  class='avia-section av-260v52-a59bc1db6a2d8944f55a248e874a2631 main_color avia-section-default avia-no-border-styling  avia-builder-el-1  el_after_av_textblock  el_before_av_section  avia-bg-style-scroll container_wrap sidebar_left'  ><div class='container av-section-cont-open' ><div class='template-page content  av-content-small units'><div class='post-entry post-entry-type-page post-entry-50406'><div class='entry-content-wrapper clearfix'>\n<section  class='av_textblock_section av-lwukekfh-ca293aa8d515a8ae38e856109bce3a1b '   itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock'  itemprop=\"text\" ><h1>AGB<\/h1>\n<p>Vorrangig gelten immer die <a href=\"#agb-landesspezifisch\" data-cke-saved-href=\"https:\/\/www.schwarzmueller.com\/de\/info-und-kontakt\/agb\/#agb-landesspezifisch\">landesspezifischen AGB<\/a>, zu finden am Ende dieses Textes.<\/p>\n<h2><strong>Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen<br \/>\nder Wilhelm Schwarzm\u00fcller GmbH<\/strong><\/h2>\n<p><strong>I. Allgemeines<\/strong><br \/>\nDie vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Rechtsgesch\u00e4fte und Erbringung von Leistungen, f\u00fcr die die Wilhelm Schwarzm\u00fcller GmbH (FN 364874 f, im Folgenden \u201eSchwarzm\u00fcller\u201c) als Vertragspartner auftritt. Es gelten ausschlie\u00dflich die gegenst\u00e4ndlichen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.<\/p>\n<p>Die gegenst\u00e4ndlichen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind ausschlie\u00dflich auf den unternehmerischen Gesch\u00e4ftsverkehr ausgelegt. Es finden keine Verk\u00e4ufe an Privatpersonen statt.<\/p>\n<p><strong>II. Vertragsabschluss und Inhalt des Vertrages<\/strong><br \/>\nDie im Internet, in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind. F\u00fcr Druckfehler und Irrt\u00fcmer \u00fcbernimmt Schwarzm\u00fcller keine Haftung.<br \/>\nAuf Anfrage eines Kunden l\u00e4sst Schwarzm\u00fcller diesem ein schriftliches Angebot zukommen, welches alle notwendigen Spezifikationen der Bestellung enth\u00e4lt. Mit Unterfertigung des Angebotes durch den Vertragspartner kommt ein Vertrag zustande.<br \/>\nDer Vertragspartner erkennt ausdr\u00fccklich an, dass sich der Vertragsinhalt ausschlie\u00dflich aus dem schriftlichen Angebot zusammensetzt und keine m\u00fcndlichen Nebenabreden bestehen. Allf\u00e4llige Vereinbarungen, welche von dem schriftlichen Angebot abweichen oder dieses erg\u00e4nzen, gelten nur, wenn sie von Schwarzm\u00fcller schriftlich best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p>Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen\/Anpassungen der Bestellung sind grunds\u00e4tzlich nur schriftlich m\u00f6glich. Sie gelten nur als angenommen, wenn sie von Schwarzm\u00fcller schriftlich best\u00e4tigt werden. Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen der Bestellung sind grunds\u00e4tzlich kostenpflichtig. Sofern die nachtr\u00e4gliche \u00c4nderung in irgendeiner Form eine andere Ausf\u00fchrung des Liefergegenstandes erfordert, ist Schwarzm\u00fcller an ein allf\u00e4lliges vereinbartes Lieferdatum nicht mehr gebunden. Schwarzm\u00fcller wird ein neues Lieferdatum schriftlich bekanntgeben. (Zur Lieferung siehe n\u00e4her unter Punkt VII).<\/p>\n<p>Schwarzm\u00fcller beh\u00e4lt sich Konstruktions- und Form\u00e4nderungen w\u00e4hrend der Lieferzeit vor. Die Angaben in den Beschreibungen \u00fcber Leistungen, Gewichte, Betriebskosten, Geschwindigkeiten, usw. sind als ann\u00e4hernde Angaben zu betrachten. Das in Angeboten, einer Auftragsbest\u00e4tigung oder in anderen Unterlagen angegebene Leergewicht kann zur Ber\u00fccksichtigung der Fertigungstoleranzen um bis zu +\/- 5% abweichen.<\/p>\n<p><strong>III. Preise<\/strong><br \/>\nDie Preise sind Nettopreise ab Werk insbesondere ohne Umsatzsteuer, Nachl\u00e4sse, Fracht, Verpackung, \u00dcberf\u00fchrung, Porto, Zoll sowie Geb\u00fchren und andere \u00f6ffentliche Abgaben und etwaiger Kasko-\/ Haftpflicht-Versicherungspr\u00e4mien. Die Preise verstehen sich grunds\u00e4tzlich als Preise in EURO, sofern im Angebot nicht ausdr\u00fccklich eine andere W\u00e4hrung angegeben wird. Bedarf es f\u00fcr die Rechnungsausstellung einer Umrechnung von W\u00e4hrungen, kommt der Umrechnungskurs zum Tag der Rechnungslegung zur Anwendung.<\/p>\n<p>Es gelten grunds\u00e4tzlich die im Angebot angef\u00fchrten Preise.<\/p>\n<p>Die vertraglich vereinbarten Entgelte k\u00f6nnen jedoch angepasst werden, wenn \u00c4nderungen im Ausma\u00df von zumindest 2 % hinsichtlich einzelner Kostenkomponenten wie z.B. (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung relevanter Kostenfaktoren, wie Materialkosten z.B. aufgrund von \u00c4nderungen der nationalen bzw. der Weltmarktpreise f\u00fcr Rohstoffe (wie insbesondere Stahl und Aluminium), \u00c4nderungen relevanter Wechselkurse, Preis\u00e4nderungen von Drittlieferanten, etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausma\u00df, in dem sich die tats\u00e4chlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegen\u00fcber jenen im Zeitpunkt der tats\u00e4chlichen Leistungserbringung \u00e4ndern. Die Anpassung ist bis sp\u00e4testens zehn Wochen vor Fertigstellung geltend zu machen.<\/p>\n<p>Ausl\u00e4ndische Vertragspartner haben, soweit Schwarzm\u00fcller nicht selbst versendet, f\u00fcr den zur Umsatzsteuerbefreiung notwendigen Ausfuhrnachweis selbst zu sorgen und diesen Schwarzm\u00fcller zuzusenden. Bei einer Innergemeinschaftlichen Lieferung hat der Vertragspartner seine in einem anderen Mitgliedstaat erteilte UID-Nummer bekanntzugeben. Wird der Ausfuhrnachweis nicht beigebracht bzw keine g\u00fcltige UID-Nummer mitgeteilt, so hat der Vertragspartner die Umsatzsteuer an Schwarzm\u00fcller zu bezahlen.<\/p>\n<p>Bei Inzahlungnahme von Gebrauchtfahrzeugen ist im Falle einer Wertminderung oder Besch\u00e4digung des Gebrauchtfahrzeuges zwischen Vertragsschluss und \u00dcbernahme der am Tage der \u00dcbernahme festzustellende Wert ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>Allf\u00e4llige Nebenkosten des Vertrages, wie Finanzierungskosten, Kosten f\u00fcr die grundb\u00fccherliche Sicherstellung der Kaufpreisforderung, Geb\u00fchren, Zinsen und dergleichen gehen zu Lasten des Vertragspartners.<\/p>\n<p><strong>IV. Zahlungsbedingungen\u00a0<\/strong><br \/>\nForderungen von Schwarzm\u00fcller sind prompt nach Rechnungslegung zur Zahlung f\u00e4llig, wenn nicht anderweitige Zahlungskonditionen schriftlich vereinbart wurden. Alle Zahlungen sind spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist Schwarzm\u00fcller berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 9,2 % \u00fcber den jeweils g\u00fcltigen Basiszinssatz der \u00f6sterreichischen Nationalbank zu berechnen.<\/p>\n<p>Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung haben nur an Schwarzm\u00fcller oder an von Schwarzm\u00fcller ausdr\u00fccklich zum Inkasso bevollm\u00e4chtigte Vertreter zu erfolgen. Schwarzm\u00fcller ist berechtigt, Kaufpreisforderungen gegen\u00fcber dem Vertragspartner ganz oder teilweise abzutreten.<\/p>\n<p>Mehrere Vertragspartner haften zur ungeteilten Hand.<\/p>\n<p>Der Vertragspartner erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass alle von ihm geleisteten Zahlungen zuerst auf Zinsen und sonstige Nebengeb\u00fchren, dann auf Reparaturkosten und Ersatzteilforderungen, und erst zum Schluss auf den Kaufpreis angerechnet werden.<\/p>\n<p>Schwarzm\u00fcller kann angebotene Zahlungen in Form von Scheck oder Wechsel ohne Angabe von Gr\u00fcnden ablehnen. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an Erf\u00fcllungs statt angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Weitergebung und Prolongation gelten nicht als Erf\u00fcllung. F\u00fcr rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Zur\u00fcckleitung dieser Zahlungsmittel wird keine Haftung \u00fcbernommen.<\/p>\n<p>Sofern mit Schwarzm\u00fcller Ratenzahlung vereinbart wurde, tritt f\u00fcr den Fall, dass der Vertragspartner mit einer Rate l\u00e4nger als acht Tage in Verzug ist, sofortiger Terminverlust ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Eintritt des Terminverlusts ist Schwarzm\u00fcller berechtigt, ohne Setzung einer weiteren Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p><strong>V. Zur\u00fcckbehaltungsrecht, Aufrechnungsverbot<\/strong><br \/>\nDer Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen mangelhafter Leistungserbringung, allf\u00e4lligen Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen oder sonstigen Gegenanspr\u00fcchen jeder Art zur\u00fcckzubehalten. Eine Aufrechnung mit allf\u00e4lligen Gegenforderungen des Vertragspartners ist ebenfalls ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht bereits anerkannt oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt wurde.<\/p>\n<p>Schwarzm\u00fcller ist bis zur Befriedigung s\u00e4mtlicher Anspr\u00fcche gegen den Vertragspartner aus der bestehenden Gesch\u00e4ftsverbindung berechtigt, das Zur\u00fcckbehaltungsrecht an allen Gegenst\u00e4nden, die dem Vertragspartner zu liefern sind oder die diesem schon ausgeh\u00e4ndigt wurden und sich noch in unserem Eigentum oder Besitz befinden bzw. uns \u00fcbereignet wurden, auszu\u00fcben.<\/p>\n<p><strong>VI. Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\nUnbeschadet der Zahlungsverpflichtung bei \u00dcbernahme bleiben alle Kaufgegenst\u00e4nde bis zur v\u00f6lligen Abdeckung s\u00e4mtlicher aus dem Vertrag entstandenen Verbindlichkeiten des Vertragspartners, insbesondere bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen, im Eigentum von Schwarzm\u00fcller.<\/p>\n<p>Der Eigentumsvorbehalt kann im Typenschein (Einzelgenehmigungsbescheid) und am Fahrzeug vermerkt werden. Schwarzm\u00fcller ist berechtigt, den Typenschein (Einzelgenehmigungsbescheid) bis zur vollst\u00e4ndigen Abdeckung s\u00e4mtlicher aus dem Vertrag entstandenen Verpflichtungen des Vertragspartners einzubehalten. Wenn von dritter Seite auf das Fahrzeug gegriffen werden sollte, hat der Vertragspartner Schwarzm\u00fcller sofort mit eingeschriebenem Brief hiervon zu verst\u00e4ndigen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung von Schwarzm\u00fcller den Kaufgegenstand Dritten zu \u00fcberlassen, ihn zu ver\u00e4u\u00dfern oder zu belasten. Von einem Wohnort- oder Standortwechsel und von einer Pf\u00e4ndung des Kaufgegenstandes ist Schwarzm\u00fcller unverz\u00fcglich vom Vertragspartner zu benachrichtigen. Entstehen durch vertragswidrige Handlungen des Vertragspartners, etwa durch Verf\u00fcgung \u00fcber das im Eigentum von Schwarzm\u00fcller stehende Fahrzeug, Anspr\u00fcche des Vertragspartners gegen Dritte, so werden diese Anspr\u00fcche schon jetzt unentgeltlich an Schwarzm\u00fcller abgetreten.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kaufgegenstand vom Vertragspartner auf Verlangen von Schwarzm\u00fcller auf den vollen Wert gegen alle Risiken, einschlie\u00dflich Feuer, zu versichern und die Versicherungspolizzen zugunsten von Schwarzm\u00fcller zu vinkulieren.<\/p>\n<p>Der Vertragspartner hat die Pflicht, w\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgem\u00e4\u00dfen Zustand zu halten und erforderlich werdende Reparaturen &#8211; abgesehen von Notf\u00e4llen &#8211; in den Reparaturwerkst\u00e4tten von Schwarzm\u00fcller oder in einer anerkannten Werkst\u00e4tte von Schwarzm\u00fcller ausf\u00fchren zu lassen.<\/p>\n<p>Wird der Kaufgegenstand mit Zustimmung von Schwarzm\u00fcller vor Bezahlung weiterver\u00e4u\u00dfert, so tritt der Vertragspartner schon jetzt seine Rechte aus diesem Verkauf (Kaufpreisforderungen, Eigentumsvorbehalte usw.) gegen\u00fcber dem Drittschuldner unentgeltlich an Schwarzm\u00fcller ab. Von dieser Abtretung sind sowohl der Drittschuldner als auch Schwarzm\u00fcller zu benachrichtigen.<\/p>\n<p>Bei Nichterf\u00fcllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Vertragspartner ist Schwarzm\u00fcller berechtigt, die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt selbst und ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe geltend zu machen. Der Vertragspartner erm\u00e4chtigt Schwarzm\u00fcller insbesondere zur Wegnahme des Liefergegenstandes und erkennt an, dass in der Wegnahme kein R\u00fccktritt vom Vertrag, sondern lediglich eine Sicherstellung des Liefergegenstandes liegt, es sei denn, dass Schwarzm\u00fcller etwas Gegenteiliges erkl\u00e4rt. Aus einer solchen Wegnahme entstehen f\u00fcr den Vertragspartner keinerlei Anspr\u00fcche gegen Schwarzm\u00fcller.<\/p>\n<p>Bei einer R\u00fccknahme des Liefergegenstandes erkl\u00e4rt sich der Vertragspartner damit einverstanden, dass der Zeitwert des Fahrzeuges durch einen, von Schwarzm\u00fcller zu bestimmenden, gerichtlich beeideten Sachverst\u00e4ndigen aus dem Kraftfahrzeugwesen ermittelt wird. Sollte die Verwertung des Liefergegenstandes erforderlich sein, wird der Abverkaufserl\u00f6s abz\u00fcglich etwaiger entstandener Kosten wie z.B. Provisionen, Sch\u00e4tzgeb\u00fchren, Reparaturen, usw. auf offene Forderungen von Schwarzm\u00fcller gutgeschrieben. Der Vertragspartner verzichtet hiermit ausdr\u00fccklich auf eine anderweitige Verwertung des zur\u00fcckgenommenen Liefergegenstandes und auf weitergehende Anspr\u00fcche.<\/p>\n<p><strong>VII. Lieferung<\/strong><br \/>\nDie Lieferfristen sind grunds\u00e4tzlich freibleibend, sofern sie im Angebot nicht ausdr\u00fccklich als bindend vereinbart wurden. Werden sie um mehr als drei Monate \u00fcberschritten, so kann der Vertragspartner unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur\u00fccktreten. Weitere Anspr\u00fcche des Vertragspartners sind ausgeschlossen, au\u00dfer in F\u00e4llen krass grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz seitens Schwarzm\u00fcllers, wobei solche Grade des Verschuldens vom Vertragspartner zu beweisen sind.<\/p>\n<p>Eine im Kaufangebot vereinbarte Lieferfrist beginnt erst mit dem Inkrafttreten des Vertrages zu laufen. Jede \u00c4nderung der Ausf\u00fchrungsart nach Inkrafttreten des Vertrages f\u00fchrt zu einem Neubeginn der Lieferfrist. Die p\u00fcnktliche Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen unter Ber\u00fccksichtigung gegenst\u00e4ndlicher Allgemeiner Verkaufs- und Lieferbedingungen ist weiters Voraussetzung f\u00fcr die Einhaltung der Lieferfrist seitens Schwarzm\u00fcller. Ger\u00e4t der Vertragspartner mit einer Zahlung in Verzug, ist Schwarzm\u00fcller berechtigt, die vereinbarte Lieferfrist neu festzusetzen.<\/p>\n<p><strong>VIII. H\u00f6here Gewalt<\/strong><br \/>\nSchwarzm\u00fcller ist nicht verpflichtet, seine Verpflichtungen aus einem mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrag zu erf\u00fcllen, wenn ein Ereignis h\u00f6herer Gewalt Schwarzm\u00fcller daran hindert.<\/p>\n<p>Unter ein Ereignis h\u00f6herer Gewalt f\u00e4llt jedes Ereignis, das au\u00dferhalb der zumutbaren Kontrolle von Schwarzm\u00fcller liegt, selbst wenn ein solches Ereignis zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages bereits vorhersehbar war und Schwarzm\u00fcller dauerhaft oder vor\u00fcbergehend, f\u00fcr eine unvorhersehbare Zeit daran hindert, den Vertrag zu erf\u00fcllen. Dies umfasst, ist aber nicht beschr\u00e4nkt auf: eine \u00c4nderung der f\u00fcr Schwarzm\u00fcller geltenden Gesetze und Vorschriften sowie ein Ereignis h\u00f6herer Gewalt (z.B.: Krieg, Seuchen, Streiks, Betriebsstilllegungen etc), welches Schwarzm\u00fcller, Lieferanten von Schwarzm\u00fcller oder von Schwarzm\u00fcller eingeschaltete Dritte betrifft, sowie beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen im Zusammenhang mit Ereignissen h\u00f6herer Gewalt.<\/p>\n<p>Wird Schwarzm\u00fcller durch h\u00f6here Gewalt an der rechtzeitigen Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen gehindert, so verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist jedenfalls um jenen Zeitraum, in dem Schwarzm\u00fcller durch die h\u00f6here Gewalt unmittelbar oder mittelbar an der Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen gehindert ist.<\/p>\n<p>Wird Schwarzm\u00fcller durch h\u00f6here Gewalt an der Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen dauerhaft gehindert, so f\u00e4llt der Vertrag weg. Dies ist von Schwarzm\u00fcller gegen\u00fcber dem Vertragspartner anzuzeigen.<\/p>\n<p>Hat Schwarzm\u00fcller zum Zeitpunkt des Eintritts eines Ereignisses h\u00f6herer Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erf\u00fcllt oder kann Schwarzm\u00fcller seine Verpflichtungen nur teilweise erf\u00fcllen, ist Schwarzm\u00fcller berechtigt, f\u00fcr die bereits erbrachte Leistung bzw f\u00fcr jenen Teil, den Schwarzm\u00fcller leisten kann, eine gesonderte Rechnung zu stellen, zu deren Begleichung der Vertragspartner verpflichtet ist.<\/p>\n<p><strong>IX. Erf\u00fcllung, Gefahren\u00fcbergang<\/strong><br \/>\nSchwarzm\u00fcller hat seine Verpflichtungen aus einem Kaufvertrag jedenfalls erf\u00fcllt, wenn der Vertragsgegenstand bestellungs- und ordnungsgem\u00e4\u00df zur Abholung bereitgestellt und der Vertragspartner davon mittels Fertigstellungsanzeige verst\u00e4ndigt wurde. Ab der Fertigstellungsanzeige hat der Vertragspartner 14 Kalendertage Zeit, den Vertragsgegenstand selbst abzuholen (\u201eAbholung ab Werk\u201c, wobei darunter auch die Abholung von einer von Schwarzm\u00fcller zu bezeichnenden Abholstelle zu verstehen ist) oder die Abholung durch einen Spediteur zu veranlassen.<\/p>\n<p>Die Gefahr des ganzen oder teilweisen Untergangs, der \u00a0Verschlechterung, des Verlustes, der Besch\u00e4digung, des Abhandenkommens oder der Beschlagnahmung des Vertragsgegenstandes geht sp\u00e4testens mit Ablauf der 14-t\u00e4gigen Abholungsfrist auf den Vertragspartner \u00fcber.<br \/>\nBei einer Abholung ab Werk oder einer sonst von Schwarzm\u00fcller bezeichneten Abholstelle, geht die Gefahr jedenfalls mit der \u00dcbernahme der Vertragsware (Verlassen der Sph\u00e4re von Schwarzm\u00fcller) durch den Vertragspartner oder einen von ihm bezeichneten oder bevollm\u00e4chtigten Dritten auf diesen \u00fcber.<\/p>\n<p>Erfolgt die Auslieferung der Vertragsware durch einen Transporteur (egal ob vom Vertragspartner oder von Schwarzm\u00fcller beauftragt) so geht die Gefahr mit \u00dcbergabe an den Transporteur (Verlassen der Sph\u00e4re von Schwarzm\u00fcller) auf den Vertragspartner \u00fcber.<\/p>\n<p><strong>X. \u00dcbergabe und Untersuchung des Vertragsgegenstandes<\/strong><br \/>\nDer Vertragspartner oder ein von diesem autorisierter Dritter hat den Vertragsgegenstand bei \u00dcbernahme zu pr\u00fcfen. Offenkundige M\u00e4ngel sind bei sonstigem Anspruchsverlust vor Ort schriftlich zu r\u00fcgen. Bei Auslieferung durch einen Spediteur ist die \u00dcbergabe an den Transporteur f\u00fcr den Zeitpunkt der R\u00fcgepflicht ausschlaggebend. Sonstige M\u00e4ngel sind l\u00e4ngstens binnen einer Frist von acht Tagen ab Gefahren\u00fcbergang bei sonstigem Anspruchsverlust schriftlich zu r\u00fcgen.<\/p>\n<p>Kommt der Vertragspartner diesen R\u00fcgepflichten nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollst\u00e4ndig nach, sind allf\u00e4llige Anspr\u00fcche aus Gew\u00e4hrleistung, Schadenersatz oder Ersatz des Mangelfolgeschadens sowie allf\u00e4llige weitere Anspr\u00fcche f\u00fcr derartige M\u00e4ngel ausgeschlossen. Sp\u00e4ter auftretende M\u00e4ngel hat der Vertragspartner ebenfalls unverz\u00fcglich mit den gleichen Rechtsfolgen schriftlich Schwarzm\u00fcller bekanntzugeben.<\/p>\n<p>Dies alles gilt sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr Service- und Reparaturauftr\u00e4ge und Ersatzteile.<\/p>\n<p>Der Vertragspartner ist daf\u00fcr beweispflichtig, dass ein behaupteter Mangel bereits bei \u00dcbergabe vorlag. Bei Nichteinhaltung der von Schwarzm\u00fcller vorgegebenen Vorschriften \u00fcber die Behandlung, sachgem\u00e4\u00dfe Verwendung und Lagerung des Liefergegenstandes wird vermutet, dass diese Nichteinhaltung kausal f\u00fcr den behaupteten Mangel ist. Eine fehlende Kausalit\u00e4t ist vom Vertragspartner zu beweisen.<\/p>\n<p><strong>XI. Nichterf\u00fcllung und Verzug<\/strong><br \/>\nAb der Fertigstellungsanzeige hat der Vertragspartner 14 Kalendertage Zeit, den Vertragsgegenstand abzuholen. Ab dem 15. Kalendertag nach Fertigstellungsanzeige ist Schwarzm\u00fcller berechtigt, eine pauschale Standgeb\u00fchr von EUR 7,00 pro Tag in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines dar\u00fcberhinausgehenden Schadens bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Bei Nichterf\u00fcllung des Vertrages durch den Vertragspartner, insbesondere mangels Kaufpreiszahlung oder bei Verzug der \u00dcbernahme des Fahrzeuges, ist Schwarzm\u00fcller berechtigt, unter Setzung einer 14-t\u00e4gigen Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>Bei Nichterf\u00fcllung des Vertrages durch den Vertragspartner und berechtigtem R\u00fccktritt von Schwarzm\u00fcller ist Schwarzm\u00fcller berechtigt, eine verschuldensunabh\u00e4ngige P\u00f6nale in H\u00f6he von 15 % des vereinbarten Kaufpreises in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<p>Ein dar\u00fcberhinausgehender Schadenersatzanspruch (einschlie\u00dflich entgangenen Gewinns) bleibt davon unber\u00fchrt. \u00a0Bei Vorliegen von Verschulden ist der Vertragspartner dar\u00fcber hinaus verpflichtet, eine von Schwarzm\u00fcller tats\u00e4chlich an den zust\u00e4ndigen Vertreter von Schwarzm\u00fcller geleistete Provision zu ersetzen. Dem Vertragspartner stehen keine Einw\u00e4nde zu, dass die Provision aufgrund seines verschuldeten Vertragsr\u00fccktrittes nicht zu leisten gewesen w\u00e4re.<\/p>\n<p><strong>XII. R\u00fcckgabe von Ersatzteilen<\/strong><br \/>\nEine R\u00fcckgabe von Ersatzteilen ist grunds\u00e4tzlich nur m\u00f6glich, wenn der Vertragspartner binnen 14 Tagen nach Lieferung eine schriftliche Begr\u00fcndung f\u00fcr die gew\u00fcnschte R\u00fcckgabe an Schwarzm\u00fcller \u00fcbermittelt. Schwarzm\u00fcller kann diese best\u00e4tigen oder begr\u00fcndet ablehnen. Eine R\u00fcckgabe ist grunds\u00e4tzlich nur von neuen und unversehrten Teilen m\u00f6glich. Der Vertragspartner hat die Ersatzteile auf eigene Kosten und Gefahr zur\u00fcckzusenden und erh\u00e4lt hierf\u00fcr eine Gutschrift von Schwarzm\u00fcller ausgestellt. Schwarzm\u00fcller beh\u00e4lt sich vor, die Gutschrift um 10 % des verrechneten Bruttopreises zum Ausgleich der Verwaltungskosten zu k\u00fcrzen. F\u00fcr Ersatzteile, welche auf Wunsch des Vertragspartners als Sonderausf\u00fchrung gefertigt worden sind, ist eine R\u00fcckgabe ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>XIII. Einzuhaltende Serviceintervalle\u00a0<\/strong><br \/>\nDas Erstservice ist nach f\u00fcnf Wochen oder maximal 10.000 km nach dem Datum der Fahrzeug\u00fcbernahme, je nachdem welcher Umstand zuerst eintritt, durchzuf\u00fchren. Dieses Erstservice darf nur von Schwarzm\u00fcller oder von Schwarzm\u00fcller Servicepartnern durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Die Pr\u00fcf- und Wartungspunkte f\u00fcr das Erstservice sind im Serviceheft abgebildet und somit auch dem Erstk\u00e4ufer bzw. Fahrzeughalter zug\u00e4nglich. Im Anschluss an das Erstservice sind j\u00e4hrliche Servicekontrollen erforderlich. Das j\u00e4hrliche Serviceintervall betr\u00e4gt zw\u00f6lf Monate oder 125.000 km ab der Fahrzeug\u00fcbernahme, je nachdem welcher Umstand zuerst eintritt.<\/p>\n<p>Die Toleranz f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Jahresservice betr\u00e4gt drei Monate oder 30.000 km. Diese Toleranz gilt nicht f\u00fcr das Erstservice (f\u00fcnf Wochen bzw. 10.000 km). Die Toleranz kann nicht auf das jeweilige Folgejahr \u00fcbertragen werden. Alle Verschlei\u00dfteile m\u00fcssen gesondert und entsprechend ihrem Zustand gewartet und auch getauscht werden.<\/p>\n<p><strong>XIV. Gew\u00e4hrleistung\u00a0<\/strong><br \/>\nGew\u00e4hrleistungsfrist:<br \/>\nDie Gew\u00e4hrleistungsfrist wird auf eine Fahrleistung von maximal 250.000 km bzw. max. zwei Jahren ab \u00dcbergabe, je nachdem welcher Umstand zuerst eintritt, beschr\u00e4nkt. Im Falle eines Weiterverkaufes an Dritte verk\u00fcrzt sich die Gew\u00e4hrleistungsfrist auf ein Jahr.<\/p>\n<p>Die vorgeschriebenen Serviceintervalle (Punkt XIII) sind pr\u00e4zise einzuhalten. Werden die vorgeschriebenen Serviceintervalle nicht pr\u00e4zise eingehalten, so verk\u00fcrzt sich die Gew\u00e4hrleistungsfrist auf ein Jahr ab \u00dcbergabe, dies unabh\u00e4ngig davon, ob allf\u00e4llige M\u00e4ngel auf eine Nichteinhaltung der Serviceintervalle zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Die entsprechende Einhaltung der Serviceintervalle ist durch Vorlage des ausgef\u00fcllten Serviceheftes nachzuweisen.<\/p>\n<p>M\u00e4ngel sind bei sonstigem Anspruchsverlust binnen der Gew\u00e4hrleistungsfrist gerichtlich geltend zu machen.<\/p>\n<p>Weitere Gew\u00e4hrleistungsbedingungen:<br \/>\nAb dem zweiten Jahr ab \u00dcbergabe k\u00f6nnen Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche nur geltend gemacht werden, wenn die pr\u00e4zise Einhaltung der vorgeschriebenen Wartungsintervalle und sonstiger Wartungsbedingungen durch Vorlage des vollst\u00e4ndig ausgef\u00fcllten Schwarzm\u00fcller Servicehefts nachgewiesen wird.<\/p>\n<p>M\u00e4ngel m\u00fcssen innerhalb von acht Tagen nach Feststellung in einer Schwarzm\u00fcller-ServicesteIle schriftlich angezeigt werden, dies bei sonstigem Anspruchsverlust.<\/p>\n<p>Die Gew\u00e4hrleistung wird nach Wahl von Schwarzm\u00fcller durch die Reparatur entweder in einer Schwarzm\u00fcller Werkstatt oder durch einen Service-Vertragspartner erf\u00fcllt oder durch Einsenden der schadhaften Teile an eine von Schwarzm\u00fcller zu bezeichnende Werkstatt. Der Transport\/Versand zur jeweiligen Werkst\u00e4tte und retour erfolgt auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.<\/p>\n<p>In einem etwaig berechtigten Gew\u00e4hrleistungsfall wird nur das fehlerhafte Material ersetzt, wenn der Vertragspartner selbst einen Austausch der mangelhaften Teile vornimmt. \u00a0Allenfalls aufgewendete L\u00f6hne und Kosten f\u00fcr den Ein- und Ausbau sind hier vom Vertragspartner selbst zu tragen.<\/p>\n<p>Im Zuge der Gew\u00e4hrleistung ausgetauschte oder entfernte Teile gehen ins Eigentum von Schwarzm\u00fcller \u00fcber.<\/p>\n<p>Gew\u00e4hrleistungsbeschr\u00e4nkungen und -ausschl\u00fcsse:<br \/>\nF\u00fcr die von Schwarzm\u00fcller nicht selbst erzeugten Teile leistet Schwarzm\u00fcller keine Gew\u00e4hr, ist jedoch bereit, die ihm gegen den Erzeuger wegen des Mangels zustehenden Anspr\u00fcche an den Vertragspartner abzutreten.<\/p>\n<p>Glas ist von der Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Lacksch\u00e4den sind von der Gew\u00e4hrleistung nur gedeckt, wenn sie auf Werkstoff- oder Produktionsfehler zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n<p>Die Gew\u00e4hrleistung erlischt insbesondere, wenn:<\/p>\n<ul>\n<li>die Vorgaben \u00fcber die korrekte Verwendung bzw. Bedienung des Fahrzeuges gem\u00e4\u00df der\/den Betriebsanleitung(en), Serviceheft(en) oder allf\u00e4lligen Zusatzdokumentation(en) missachtet wurden<\/li>\n<li>das Fahrzeug nicht gem\u00e4\u00df seinem Einsatzzweck betrieben wurde<\/li>\n<li>das zul\u00e4ssige Gesamtgewicht oder die zul\u00e4ssigen Achslasten \u00fcberschritten wurden<\/li>\n<li>das fehlerhafte Fahrzeug weiter in Einsatz bleibt<\/li>\n<li>das Fahrzeug w\u00e4hrend der ersten zwei Monate mit einem Dampf- oder Hochdruckreiniger gereinigt wurde<\/li>\n<li>die Service- und Wartungsma\u00dfnahmen von nicht autorisierten Stellen durchgef\u00fchrt wurden<\/li>\n<li>das Fahrzeug von nicht autorisierten Personen ver\u00e4ndert oder nicht zertifizierte Ersatzteile verbaut wurden<\/li>\n<li>am Fahrzeug unzul\u00e4ssige Umbauten vorgenommen wurden<\/li>\n<li>aggressiven Medien (z.B. S\u00e4uren, Laugen usw.) ohne Genehmigung seitens Schwarzm\u00fcller transportiert wurden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Sofern der Mangel in angemessener Frist behoben werden kann, besteht kein Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung.<br \/>\nBesch\u00e4digungen, die auf Vorsatz oder Fahrl\u00e4ssigkeit, sowie unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung oder Havarien aus der Sph\u00e4re des Vertragspartners zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, sind von der Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen. Ebenso sind M\u00e4ngel aufgrund von nat\u00fcrlichem Verschlei\u00df von der Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen.<\/p>\n<p>F\u00fcr Teile\/Ersatzteile sowie Reparaturen, die im Rahmen der Gew\u00e4hrleistung verwendet\/durchgef\u00fchrt werden, gelten die in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen festgelegten Bedingungen und Beschr\u00e4nkungen mit der zus\u00e4tzlichen Ma\u00dfgabe, dass die Gew\u00e4hrleistungsfrist mit der urspr\u00fcnglichen Gew\u00e4hrleistungsfrist auf den gesamten Vertragsgegenstand, somit auch auf ausgetauschte Teile, endet.<\/p>\n<p>F\u00fcr Verderb, Abhandenkommen oder Besch\u00e4digung aller dem Besteller geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nde durch Feuer, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Pl\u00fcnderung oder Ursachen, die Schwarzm\u00fcller nicht zu vertreten hat, \u00fcbernimmt Schwarzm\u00fcller keinerlei Haftung.<\/p>\n<p><strong>XV. Haftungsbeschr\u00e4nkung, Ausschluss der Irrtumsanfechtung und Produkthaftung<\/strong><br \/>\nSchwarzm\u00fcller haftet f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den nur im Falle von krass grober Fahrl\u00e4ssigkeit und Vorsatz. Die Beweislast f\u00fcr das Vorliegen von krass grobem Verschulden oder Vorsatz liegt beim Vertragspartner. Die Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht f\u00fcr Personensch\u00e4den und im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.<\/p>\n<p>Die Haftung f\u00fcr Folgesch\u00e4den, Verm\u00f6genssch\u00e4den, entgangenem Gewinn, Zinsverluste und Sch\u00e4den aus Anspr\u00fcchen Dritter gegen den Vertragspartner sowie mittelbare Sch\u00e4den sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Lieferwerkes \u00fcber die Behandlung des Liefergegenstandes (Betriebsanleitung) &#8211; insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen \u00dcberpr\u00fcfungen &#8211; und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.<\/p>\n<p>Eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Zur Beurteilung etwaiger Schadenersatz- bzw. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche ist Schwarzm\u00fcller oder ein von Schwarzm\u00fcller autorisierter Partner berechtigt, die zur Bewertung dieser Anspr\u00fcche notwendigen Daten zu eruieren (z.B. Auslesen elektronischer Datenaufzeichnungsger\u00e4te). Der Vertragspartner verpflichtet sich im Gegenzug, s\u00e4mtliche Untersuchungsma\u00dfnahmen zu dulden.<\/p>\n<p><strong>XVI. Datenschutzinformation\u00a0<\/strong><br \/>\nF\u00fcr die Datenverarbeitung verantwortlich ist die Wilhelm Schwarzm\u00fcller GmbH, FN 364874f, 11 Hanzing, 4785 Freinberg, E-Mail: gdpr@schwarzmueller.com.<\/p>\n<p>Die von Schwarzm\u00fcller im Rahmen der vertraglichen Beziehung erhoben personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden (automationsunterst\u00fctzt) verarbeitet und gespeichert. Soweit zur Produktion, und somit zur Erf\u00fcllung des Vertrages erforderlich, werden personenbezogene Daten an nachstehende Schwarzm\u00fcller Unternehmen \u00fcbermittelt: Schwarzm\u00fcller Kft. Ungarn (Cg: 13-09-068664), Schwarzm\u00fcller s.r.o. Tschechien (IC 46885820), Schwarzm\u00fcller Deutschland GmbH (HRB9333), SCHWARZM\u00dcLLER SR, s.r.o. Slowakei (31446175), Schwarzm\u00fcller Croatia d.o.o. Kroatien (MBS:080224831), Schwarzm\u03cbller Polska Sp. z o.o. Polen (KRS 0000370208), Schwarzmueller d.o.o. Dobanovci Serbien und Montenegro (17408780), Schwarzm\u00fcller Romania SRL Rum\u00e4nien (RO 14835621), Schwarzmueller Ukraine GmbH Ukraine (33296133), Schwarzmueller Bulgarien OOD Bulgarien (EIK175119877), Schwarzm\u00fcller BH d.o.o. Bosnien-Herzegowina (65-01-1099-12). Zweck der Datenverarbeitung und \u00dcbermittlung ist die Abwicklung der Auftr\u00e4ge bzw die Erf\u00fcllung des Vertrages. Die Daten werden ausschlie\u00dflich zur Erf\u00fcllung des Vertragszwecks verwendet. Die personenbezogenen Daten werden f\u00fcr die Dauer der Vertragsbeziehung und dar\u00fcber hinaus f\u00fcr die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder zur Geltendmachung, Aus\u00fcbung oder Verteidigung von Rechtsanspr\u00fcchen aufbewahrt.<\/p>\n<p>Der Vertragspartner hat ein Recht auf Auskunft \u00fcber die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten. Sofern der Vertragspartner der Ansicht ist, dass die ihn betreffenden Daten unrichtig oder unvollst\u00e4ndig sind, hat er ein Recht auf Richtigstellung bzw. Vervollst\u00e4ndigung. F\u00fcr Daten, die seiner Ansicht nach zu Unrecht verarbeitete wurden, steht ihm ein Recht auf L\u00f6schung dieser Daten zu. Weiters steht ihm das Recht zu, die Einschr\u00e4nkung der Verarbeitung oder eine Kopie seiner verarbeiteten personenbezogenen Daten in einem strukturierten, g\u00e4ngigen und maschinenlesbaren Format zu verlangen. Dem Vertragspartner steht auch ein Beschwerderecht bei der Datenschutzbeh\u00f6rde (Barichgasse 40-42, A-1030 Wien, www.dsb.gv.at) zu.<\/p>\n<p>F\u00fcr weiterf\u00fchrende Informationen zum Recht auf Schutz der pers\u00f6nlichen Daten und die Betroffenenrechte verweisen wir auf unsere Datenschutzerkl\u00e4rung, die auf unserer Internetseite https:\/\/www.schwarzmueller.com abrufbar ist.<\/p>\n<p><strong>XVII. Schutz von Immaterialg\u00fcterrechten<\/strong><br \/>\nSchwarzm\u00fcller beh\u00e4lt sich das Eigentums- und Urheberrecht und sonstige Rechte an allen von Schwarzm\u00fcller abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschl\u00e4gen, von zur Verf\u00fcgung gestellten Abbildungen, Pl\u00e4ne, Zeichnungen, Normen, Diagramme, Grafiken, Fotografien, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen sowie Hilfsmittel (\u201eUnterlagen\u201c) \u2013 sei es auf Datentr\u00e4gern, in gedruckter Form oder als Material zur Druckvorbereitung oder Drucklegung \u2013 die dem Vertragspartner \u00fcberlassen werden, vor. Alle diese Rechte sowie Marken- und Designrechte liegen bei Schwarzm\u00fcller. Diese Unterlagen enthalten auch Gesch\u00e4ftsgeheimnisse und d\u00fcrfen ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung von Schwarzm\u00fcller weder gegenst\u00e4ndlich noch inhaltlich Dritten zug\u00e4nglich oder bekannt gemacht werden, noch selbst oder durch Dritte genutzt oder vervielf\u00e4ltigt werden. Auf Verlangen Schwarzm\u00fcllers sind diese Unterlagen vollst\u00e4ndig an Schwarzm\u00fcller zur\u00fcckzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn nicht durch Abschluss eines Vertrages entsprechende Rechte einger\u00e4umt werden.<\/p>\n<p><strong>XVIII. Schlussbestimmungen<\/strong><br \/>\nAls Vertragssprache gilt Deutsch als vereinbart.<br \/>\nSind oder werden einzelne Teile dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam oder nichtig, so bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt. Die betroffenen Bestimmungen sind mittels Auslegung durch solche Regelungen zu ersetzen, die den urspr\u00fcnglich beabsichtigten Zweck am besten erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>Das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen den Parteien einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unterliegen \u00f6sterreichischem Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.<\/p>\n<p>Als Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Vertragsverh\u00e4ltnisses wird ausschlie\u00dflich das sachlich zust\u00e4ndige Gericht am Sitz der Wilhelm Schwarzm\u00fcller GmbH vereinbart.<\/p>\n<p>Fassung vom 01.05.2023<\/p>\n<div id=\"c16358\" class=\"frame frame-type-text frame-layout-0 frame-space-before-extra-large frame-space-after-extra-large frame-padding-top-none frame-padding-bottom-none frame-\">\n<div class=\"ce-content\"><\/div>\n<\/div>\n<\/div><\/section>\n\n<\/div><\/div><\/div><!-- close content main div --><\/div><\/div><div id='agb-landesspezifisch'  class='avia-section av-m1ek3y8y-e2b04af764629990df3e1bedf2c45fd1 main_color avia-section-default avia-no-border-styling  avia-builder-el-3  el_after_av_section  avia-builder-el-last  avia-bg-style-scroll container_wrap sidebar_left'  ><div class='container av-section-cont-open' ><div class='template-page content  av-content-small units'><div class='post-entry post-entry-type-page post-entry-50406'><div class='entry-content-wrapper clearfix'>\n<section  class='av_textblock_section av-m1ek5205-bacffc60f6aab3652b11ed256bb3ab47 '   itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock'  itemprop=\"text\" ><div id=\"c16358\" class=\"frame frame-type-text frame-layout-0 frame-space-before-extra-large frame-space-after-extra-large frame-padding-top-none frame-padding-bottom-none 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und Lieferbedingungen DEU_Passau<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/schwarzmueller.com\/wp-content\/uploads\/2024\/06\/Schwarzmueller-Gruppe-AGB-2024-03-ENG.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen ENG<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/schwarzmueller.com\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/Schwarzmueller-Gruppe-AGB-2023-06-HUN-20240715.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen HUN<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/schwarzmueller.com\/wp-content\/uploads\/2024\/06\/Schwarzmueller-Gruppe-AGB-2023-09-POL.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen POL<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/schwarzmueller.com\/wp-content\/uploads\/2024\/06\/Schwarzmueller-Gruppe-AGB-2023-06-ROU.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen ROU<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/schwarzmueller.com\/wp-content\/uploads\/2024\/06\/Schwarzmueller-Gruppe-AGB-2023-06-UKR.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen UKR<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/schwarzmueller.com\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/OPCI-UVJETI-Schwarzmueller-grupe-01.04.2024.-hr.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen HRV\/SRB<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div><\/section>\n<\/div><\/div><\/div><!-- close content main div --><\/div><\/div><div id='after_section_2'  class='main_color av_default_container_wrap container_wrap sidebar_left'  ><div class='container av-section-cont-open' ><div class='template-page content  av-content-small units'><div class='post-entry post-entry-type-page post-entry-50406'><div class='entry-content-wrapper 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